Einbruch – was tun? Die Checkliste für Frankfurt
Die kurze Antwort
Nach einem Einbruch gilt: Ruhe bewahren, nichts anfassen (Spuren!) und sofort die 110 wählen. Verlassen Sie bei möglicher Gefahr die Wohnung. Dokumentieren Sie den Schaden erst, wenn die Polizei es freigibt, und melden Sie den Einbruch zeitnah Ihrer Hausratversicherung. Anzeige erstatten können Sie bei jeder Dienststelle oder über die Online-Wache der Polizei Hessen. Nutzen Sie die kostenlose kriminalpolizeiliche Beratung, bevor Sie in Sicherungstechnik investieren. Ist die Tür beschädigt, sichern wir sie kurzfristig.
Sofort-Checkliste: die ersten Schritte
- Ruhe bewahren und nichts anfassen. So verständlich der Impuls aufzuräumen ist – betreten Sie die Wohnung möglichst nicht weiter und fassen Sie nichts an. Sie könnten Spuren zerstören, die die Polizei für die Ermittlung braucht.
- Notruf 110 wählen. Die Polizei ist in Frankfurt rund um die Uhr unter 110 erreichbar. Schildern Sie kurz, was passiert ist und ob möglicherweise noch jemand im Haus ist.
- Bei Gefahr nach draußen. Sind die Täter möglicherweise noch in der Wohnung, gehen Sie nicht hinein. Verlassen Sie das Haus und warten Sie an einem sicheren Ort auf die Polizei.
- Schaden dokumentieren – nach Freigabe. Sobald die Polizei es erlaubt, fotografieren Sie alle Schäden und das Durcheinander für die Versicherung. Erstellen Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände mit Wert.
- Versicherung informieren. Melden Sie den Einbruch zeitnah Ihrer Hausratversicherung – viele Policen verlangen die Meldung innerhalb weniger Tage.
Anzeige erstatten – so geht's in Frankfurt
Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle in Frankfurt erstatten. In Hessen geht das zusätzlich bequem über die Online-Wache der Polizei Hessen (onlinewache.polizei.hessen.de). Schildern Sie möglichst genau, was, wann und wo passiert ist und ob es Zeugen gab. Wichtig: Bei akuter Gefahr oder wenn die Tat gerade erst passiert ist, nutzen Sie nicht die Online-Wache, sondern wählen sofort die 110.
Die Anzeige ist auch für die Versicherung wichtig: Die meisten Hausratversicherungen verlangen die polizeiliche Anzeige und das Aktenzeichen als Nachweis, bevor sie den Schaden regulieren.
Kostenlose Sicherungs-Beratung der Polizei
Wenig bekannt, aber sehr wertvoll: Die Polizei bietet eine kostenlose und neutrale kriminalpolizeiliche Beratung zur Sicherungstechnik an. In Frankfurt gibt es dafür eine eigene Beratungsstelle. Der große Vorteil: Die Polizei verkauft nichts. Sie sagt Ihnen objektiv, welche Sicherung an Ihrer konkreten Wohnung wirklich schützt – so vermeiden Sie unnötige oder unwirksame Anschaffungen, die Ihnen ein reiner Verkäufer vielleicht aufschwatzen würde.
Tür und Fenster schnell wieder sicher
Nach einem Einbruch ist die Tür oft aufgehebelt, das Schloss beschädigt und die Wohnung nicht mehr richtig verschließbar – ein unhaltbarer Zustand, gerade nachts. Wir kommen kurzfristig, sichern oder tauschen das beschädigte Schloss und stellen die Verschließbarkeit wieder her. Auf Wunsch beraten wir Sie direkt zu einbruchhemmender Technik (RC-Klassen, Pilzkopfverriegelung, Querriegel), damit aus dem Schock eine echte Verbesserung Ihrer Sicherheit wird und es nicht wieder passiert.
Häufige Fragen
Welche Nummer wähle ich bei einem Einbruch?
Im Notfall immer die 110. Die Polizei in Frankfurt ist darüber rund um die Uhr erreichbar. Die Online-Wache ist nur für nachträgliche Anzeigen ohne akute Gefahr gedacht.
Kann ich den Einbruch online anzeigen?
Ja, über die Online-Wache der Polizei Hessen. Bei Gewalt, akuter Gefahr oder einer gerade laufenden Tat wählen Sie aber sofort die 110.
Hilft die Polizei bei der Sicherung?
Ja, die Polizei bietet eine kostenlose, neutrale Beratung zur Sicherungstechnik an – in Frankfurt über die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle. Sie verkauft nichts und berät objektiv.
Ab wann zahlt die Hausratversicherung?
In der Regel nach polizeilicher Anzeige und Vorlage des Aktenzeichens sowie einer Stehlgutliste. Melden Sie den Einbruch zeitnah – viele Policen setzen Fristen.
Darf ich nach dem Einbruch sofort aufräumen?
Nein, warten Sie die Freigabe der Polizei ab. Vorzeitiges Aufräumen kann Spuren vernichten und im schlimmsten Fall die Schadenregulierung gefährden.